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   VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14   

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https://dejure.org/2015,34041
VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14 (https://dejure.org/2015,34041)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2015 - 3 K 468.14 (https://dejure.org/2015,34041)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 3 K 468.14 (https://dejure.org/2015,34041)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Auf sie besteht aber kein verfassungsunmittelbarer Anspruch, gar noch in bestimmter Höhe (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, 1 BvR 682/88 u.a., Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 21.Dezember 2011, BVerwG 6 C 18/10, Rn. 14, juris).

    Der gerichtliche Rechtschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaus getroffener Maßnahmen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, a.a.O.).

  • VG Berlin, 27.01.2014 - 3 K 553.11

    Übernahme der Beförderung der Schüler der dritten Jahrgangsstufe

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Berechtigte sind nach dem Wortlaut der Norm nur die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten, nicht hingegen der Träger der besuchten Schule (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Januar 2014, VG 3 K 553.11, Rn. 17, juris).

    Nach der Systematik der Norm besteht der Anspruch der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten auf den Erhalt von Zuwendungen gemäß Abs. 8 neben dem Anspruch der Träger der genehmigten Ersatzschulen auf zweckgebundene Zuschüsse nach den Absätzen 1 bis 7 (Urteil der Kammer vom 27. Januar 2014, a.a.O).

  • VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 477.14
    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Das Verfahren betreffend die S...Grundschule wird seitdem unter dem Aktenzeichen VG 3 K 477.14 geführt.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zum Zeitpunkt der Abtrennung des Verfahrens VG 3 K 477.14 auf 125.000,00 ? festgesetzt und für den Zeitraum nach der Abtrennung auf 62.500,00 ?.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Daraus folgt eine Pflicht des Staates, das private Ersatzschulwesen zu schützen und zu fördern (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987, 1 BvL 8/84 u.a., Rn. 78 ff., juris).
  • OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Unterhaltung eines Symphonieorchesters

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Ansprüche und Verpflichtungen werden durch den Haushaltsplan jedoch nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO, vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 2004, OVG 8 S 89/04, juris).
  • BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 15.00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes - Verletzung des

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Ob eine evidente Gefährdung des Bestands des Ersatzschulwesens eingetreten ist, lässt sich letztlich nur aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände beurteilen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2000, BVerwG 6 B 15.00, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Auf sie besteht aber kein verfassungsunmittelbarer Anspruch, gar noch in bestimmter Höhe (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, 1 BvR 682/88 u.a., Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 21.Dezember 2011, BVerwG 6 C 18/10, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 24.12

    Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
    Daher besteht auch schon keine Verpflichtung des Gesetzgebers, sich bei der Bemessung von Zuschüssen überhaupt an den vergleichbaren Kosten öffentlicher Schulen zu orientieren (BVerwG, Beschluss vom 5. September 2012, BVerwG 6 B 24/12, Rn. 4, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 23).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 477.14

    Anspruch einer privaten Ersatzschule auf Zuschusszahlung im Rahmen des

    Mit ihrer am 7. Juli 2014 erhobenen Klage (VG 3 K 468.14) begehrt die Klägerin für beide Grundschulen die Gewährung jeweils weiterer 62.500,00 Euro gemäß dem Bonus-Programm.

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 14. Juli 2014 das Verfahren, soweit ein zusätzlicher Zuschuss für die S...Grundschule begehrt wird, aus dem Verfahren VG 3 K 468.14 abgetrennt.

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